Voraussetzungen und Pflichten der Gartenpächter

Voraussetzungen für die Pacht einer Parzelle

  • Grundsätzlich können nur Personen, die in Stans oder Oberdorf wohnhaft sind, eine Parzelle im Familiengärtnerverein Stans pachten.
  • Sollte es keine Bewerber aus diesen Gemeinden geben, können ausnahmsweise auch Interessierte aus anderen Gemeinden eine Parzelle erhalten.
  • Die Mitgliedschaft im Familiengärtnerverein Stans ist obligatorisch für alle Pächter. Der aktuelle Mitgliederbeitrag beträgt 30.00 CHF pro Jahr (Stand 2026).
  • Die Standardgröße einer Parzelle beträgt 10 x 10 Meter, also 100 m². Der Mietpreis liegt derzeit bei 0.75 CHF pro Quadratmeter, was für eine ganze Parzelle 75.00 CHF pro Jahr entspricht.
  • Zu jeder Parzelle gehört ein Gerätefach von etwa 1 x 1 Meter im gemeinschaftlichen Gebäude auf dem Gartenareal.
  • Bei erstmaligem Bezug einer Parzelle ist ein Depot von 2.00 CHF pro m² zu hinterlegen. Zusätzlich wird für den Schlüssel zum Eingangstor ein Depot von 20.00 CHF erhoben. Beide Depots werden bei ordnungsgemässer Rückgabe zurückerstattet.

Pflichten der Pächter

  • Jeder Pächter ist verpflichtet, pro Jahr zwei Frondienste zu je 4 Stunden zu leisten. In der Regel finden diese Frondienste im Frühling und im Herbst statt. Es können jedoch auch andere, vom Vorstand festgelegte, allgemeine Arbeiten als Frondienst angerechnet werden.
  • Für jeden nicht geleisteten Frondienst wird eine Abgeltung von 50.00 CHF erhoben.
  • Bei unentschuldigten Fernbleiben von der Generalversammlung wird mit eine Betrag von 50.00 CHF erhoben.

Weitere Regelungen

  • Weitere Details zu Rechten und Pflichten der Pächter sind in den Vereinsstatuten sowie in einer ergänzenden Gartenverordnung festgelegt. Diese Dokumente regeln das Zusammenleben und die Nutzung der Gartenanlage im Detail.